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Die
häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft
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Was kostet die Mitgliedschaft? -
Der
Jahresbeitrag beträgt 84,00 € in der Beitragsgruppe 1 (siehe dazu auch
die Beitragsordnung) und ist im Januar
eines jeden Jahres fällig.
- Wenn
ich im laufenden Jahr Mitglied werden, was muss ich dann bezahlen? -
Bei Eintritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 35,00 € zu
entrichten. Der Beitrag für das Restjahr wird anteilig berechnet.
- Wie kann
ich in eine andere Beitragsgruppe wechseln?
Stellen Sie während der Mitgliedschaft fest, dass eine andere Gruppe für Sie
noch optimaler oder bedarfsgerechter ist, so können Sie jederzeit zum
nächsten Monat in eine höhere Gruppe wechseln; die Beitragsdifferenz muss
dann verständlicherweise nachentrichtet werden oder zum nächsten Jahr in
eine "schwächere" Gruppe wechseln, wenn Sie uns dieses bis zum
30. November eines Jahres schriftlich mitteilen. Hier überdenken Sie aber
bitte, ob Sie zum Beispiel ohne Miet-Rechtsschutzversicherung auskommen
können, auf den Beistand bei einer Wohnungsübergabe oder den Schriftwechsel
verzichten können.
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- Ab wann kann ich die erste Beratung in Anspruch nehmen, wenn ich Ihrem Verein
neu beigetreten bin? Gibt es Wartefristen? -
Die
Leistungen, die direkt durch uns erbracht werden (zum Beispiel Beratung in
allen Miet- und Pachtangelegenheiten, Schriftwechsel etc.) stehen Ihnen
sofort nach Eintritt und Zahlung der Aufnahmegebühr und des Beitrages zur
Verfügung.
Eine
übliche Wartefrist gibt es nur für die Einstandspflicht der im
Leistungsumfang der Beitragsgruppe 1 enthaltenen Mietrechtsschutzversicherung
(Ursächlichkeit/Schaden auslösendes Ereignis).
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Wie und zu wann kann ich die Mitgliedschaft kündigen? -
Die
Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines
Kalenderjahres gekündigt werden. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich
erfolgen.
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- Ich ziehe
aus meiner Wohnung aus, kann mein Nachmieter die Mitgliedschaft im Mieterbund
Ostwestfalen-Lippe u. Umgeb. e.V. übernehmen? -
Die
Mitgliedschaft im Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V. ist
personengebunden.
Sie ziehen also gemeinsam mit Ihrer Mitgliedschaft um. Bei einem Umzug
sollten Sie uns allerdings umgehend über Ihre neue Anschrift informieren, da
sonst der Mietrechtsschutz (Beitragsgruppe 1) gefährdet ist.
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- Wir sind
seinerzeit gemeinsam Mitglied im Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung
e.V. geworden und haben uns nun räumlich getrennt. Wer ist nun Mitglied? -
Mitglied
ist zunächst, wer bei Eintritt die Beitrittserklärung unterzeichnet hat.
Übernommen werden kann die Mitgliedschaft jedoch von Personen, die zum
Zeitpunkt der Trennung bereits als weitere "Mitglieder" unter der
selben Anschrift bei uns gemeldet waren (zum Beispiel Lebens- oder Ehepartner
und WG-Mitbewohner).
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- An welche Geschäftsstelle wende ich mich? -
Sie wählen
die für Sie am günstigsten zu erreichende Geschäftsstelle.
Sollten Sie innerhalb unseres Vereinsgebietes umziehen, teilen Sie uns dies
mit - wir sorgen dafür, dass Ihre Handakte entsprechend weitergeleitet wird.
Verwaltungsangelegenheiten, die Ihre Mitgliedschaft betreffen, werden
grundsätzlich in unserer Hauptgeschäftsstelle in Bielefeld verarbeitet.
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- Was passiert wenn ich nach "außerhalb" von OWL
verziehe? -
Wenn Sie
innerhalb Deutschlands verziehen, so können Sie Ihre Mitgliedschaft zu einem
anderen DMB-Mieterverein "mitnehmen". Wir melden Sie entsprechend
um und Sie sind im neuen DMB-Mieterverein von der Aufnahmegebühr befreit. Die
bei uns geleisteten Zahlungen werden angerechnet; ebenso - falls vorhanden -
die Zeiten der Mietrechtsschutzversicherung.
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Haben Sie weitere Fragen?
Dann
rufen Sie uns in unserer Hauptgeschäftsstelle in Bielefeld an unter
05 21/5 60
55-0
oder schreiben Sie uns per Post
Mieterbund
Ostwestfalen-Lippe u. Umgeb. e.V.
Postfach 10 19 91
33519 Bielefeld
oder per E-Mail unter:
verein@mieterbund-owl.de
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