So helfen wir Ihnen
   


Erstberatung sofort

Sie sind gerade Mitglied geworden und haben ein drängendes Problem:
Wir helfen Ihnen sofort oder spätestens am nächsten Beratungstag Ihrer Geschäftsstelle.

(Gilt für die Beitragsgruppe 1 und 2)


 
 


Terminberatung

Wir beraten nach "Termin", um Ihnen lange Wartezeiten in den Geschäftsstellen zu ersparen.
Wenn Sie also in Ihrer Angelegenheit beraten werden möchten, rufen Sie Ihre Geschäftsstelle an und lassen Sie sich - nach Ihrem indiviuellen Zeitbedarf - einen Beratungstermin reservieren.

(Gilt für die Beitragsgruppe 1 und 2)

 
Schriftwechsel

In Ihrer Angelegenheit ist Korrespondenz erforderlich?
Wir erledigen das für Sie in Ihrem Auftrag.

(Gilt für die Beitragsgruppe 1 und 2)


   
Wir sind immer für Sie da:
Hotline täglich  05 21 - 6 00 23

Für "Kurzauskünfte" ist unsere Rechtsberatung montags - donnerstags zwischen 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie Montag,  Mittwoch und Donnerstag von 16.30 -17.00 Uhr erreichbar. Solche Kurzauskünfte können und sollen natürlich nicht die regulären Termine in den Geschäftsstellen ersetzen. Hier klären wir "allgemeine Rechtsfragen", das heisst: Wir beantworten Fragen zu Kündigungsfristen, Voraussetzungen für Mieterhöhungen und Mietminderung. Zudem ist diese spezielle Leitung auch für "Notfälle" gedacht - etwa für den Fall, dass Ihre Heizung ausfällt oder Ihr Vermieter fristlos kündigt. Über diese Hotline helfen wir Ihnen schnell und unbürokratisch.

(Gilt für die Beitragsgruppe 1 und 2)


 

Feuchteschäden / Schimmel

Sie messen -wir beraten: Sie erhalten kostenlos - gegen einen Pfand von 10,- € von uns ein Thermohygrometer, das
Sie an der belasteten Wand aufstellen. Wir werten die Messungen aus und leiten dann eventuell notwendige rechtliche Schritte ein.


(Gilt für die Beitragsgruppe 1 und 2)

   

Rechtsschutzversicherung

Sollte es wirklich zum Prozess kommen, sind Sie über uns rechtsschutzversichert. Sie müssen bei uns nur eine Schadensmeldung unterzeichnen, die wir dann mit Unterlagen an die Versicherung weiterleiten. Dabei versteht es sich von selbst, dass Sie in dieser Sache von uns "vorberaten" sein müssen. Die Ursache für das Verfahren darf nicht vor Eintritt in den Verein oder innerhalb der ersten
drei Monate nach Eintritt liegen.

(Gilt nur die Beitragsgruppe 1)

 
Mietschlichtung

Seit Oktober 2000 ist bei Streitwerten bis zu einer Höhe von 600,- € die vorgerichtliche Schlichtung vorgeschrieben. Vor einem Prozess müssen also die Beteiligten in einer "Güteverhandlung" - i.d.R. vor dem zuständigen Schiedsmann - versuchen, den "Streit" beizulegen.
Gelingt das nicht, steht der "ordentliche" Rechtsweg offen. Ihr Rechtsberater vertritt Sie selbstverständlich im Schlichtungsverfahren und vor dem Schiedsmann. So ist sichergestellt, dass Ihre Interessen von dem mit Ihrem Fall vertrauten Sachbearbeiter optimal wahrgenommen werden.

(Gilt nur für die Beitragsgruppe 1)

 

Verwaltung

Bitte geben Sie bei allen Zahlungen, Zuschriften, Rückfragen oder Terminvereinbarungen Ihre Mitgliedsnummer an. Und informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie umziehen oder Ihre Bankverbindung ändern. Nur so können wir Ihre Angelegenheiten zügig bearbeiten, Fehlbuchungen vermeiden und dafür sorgen, dass Sie Ihre Mieterzeitung pünktlich im Briefkasten haben.





 

Dientleistungsabende: 

in Paderborn, Gütersloh, Bielefeld, Detmold und Bad Oeynhausen
(An diesen Tagen sind wir bis 19.00 Uhr für Sie da.)

In Bielefeld haben wir zusätzlich auch samstags von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie
in Gütersloh jeden 3. Samstag im Monat von 09.00 bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet.

   
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