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Unterlassene
Schönheitsreparaturen *
Der Vermieter kann bei
Auszug keinen Kostenersatz für "unterlassene" Schönheitsreparaturen
als Schadensersatz verlangen, wenn der Nachmieter die entsprechenden Arbeiten
durchgeführt hat.
Das Amtsgericht Bielefeld ist - zutreffend - der Ansicht, daß es im
Ergebnis dahingestellt bleiben kann, ob wegen der Durchführung der
Schönheitsreparaturen durch den Nachmieter insoweit bereits der ursprünglich
vorhandene Schaden der Klägerin entfällt, denn sie muß sich
die Leistungen des Nachmieters jedenfalls im Wege der Vorteilsausgleichung
anrechnen lassen mit der Folge, daß ein ersatzfähiger Schaden
entfallen ist.
(AG Bielefeld 5 C 940/97) |
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Nachhaltige Gesundheitsgefährdung*
Eine
"nachhaltige" Gefährdung der Gesundheit, die nicht nur
vorübergehend ist, reicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses
aus.
Im vorliegenden Fall waren nachweislich schadstoffbelastete Rauchwolken
aus dem Schornstein eines "Mini-Kraftwerks" gegen die Wohnung
der Mieter gedrückt worden. Hier entschied das Landgericht (LG) Bielefeld,
daß - unabhängig von der Einhaltung oder Überschreitung
von Grenzwerten - wenn Abgase eindringen würden, die eine Gefährdung
der Gesundheit darstellen, dieses die fristlose Kündigung rechtfertigt.
(LG Bielefeld 22 S 544/97)
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