Unterlassene Schönheitsreparaturen *
Der Vermieter kann bei Auszug keinen Kostenersatz für "unterlassene" Schönheitsreparaturen als Schadensersatz verlangen, wenn der Nachmieter die entsprechenden Arbeiten durchgeführt hat.
Das Amtsgericht Bielefeld ist - zutreffend - der Ansicht, daß es im Ergebnis dahingestellt bleiben kann, ob wegen der Durchführung der Schönheitsreparaturen durch den Nachmieter insoweit bereits der ursprünglich vorhandene Schaden der Klägerin entfällt, denn sie muß sich die Leistungen des Nachmieters jedenfalls im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen mit der Folge, daß ein ersatzfähiger Schaden entfallen ist.
(AG Bielefeld 5 C 940/97)
 


Nachhaltige Gesundheitsgefährdung*

Eine "nachhaltige" Gefährdung der Gesundheit, die nicht nur vorübergehend ist, reicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses aus.
Im vorliegenden Fall waren nachweislich schadstoffbelastete Rauchwolken aus dem Schornstein eines "Mini-Kraftwerks" gegen die Wohnung der Mieter gedrückt worden. Hier entschied das Landgericht (LG) Bielefeld, daß - unabhängig von der Einhaltung oder Überschreitung von Grenzwerten - wenn Abgase eindringen würden, die eine Gefährdung der Gesundheit darstellen, dieses die fristlose Kündigung rechtfertigt.
(LG Bielefeld 22 S 544/97)
 

Ölgeruch*

Massiver Ölgeruch kann zu einer Mietzinsminderung in Höhe von 20 Prozent führen - auch wenn er an sich keine gesundheitliche Beeinträchtigung darstellt.
(AG Paderborn 53 C 178/98)

*(aus Mieterzeitung 2/00)
 
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