Mit Urteil vom 24. März
2004 (VIII ZR 133/03) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der
Mieter rückwirkend für fast vier Jahre die Miete zurückfordern
kann, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße der gemieteten
Wohnung mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen "Circa"-Fläche
liegt.
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Rücksprache mit dem zuständigen Rechtsberater)
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