Falsche Wohnfläche? Geld zurück!
 

Mit Urteil vom 24. März 2004 (VIII ZR 133/03) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Mieter rückwirkend für fast vier Jahre die Miete zurückfordern kann, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße der gemieteten Wohnung mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen "Circa"-Fläche liegt.


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